Soziale Dreigliederung - Texte zum Rechtsleben

Delegitimierung des Staates oder der Bürger?

Bernhard M. Huber, Dezember 2024

Alle Menschen, welche aktiv über ein besseres Staats-, Regierungs- und Gesetzgebungssystem nachdenken, diskutieren und publizieren, laufen Gefahr, das Interesse des Verfassungsschutzes (BfV, Bundesamt für Verfassungsschutz, Deutschland) auf sich zu ziehen. Diese Gefahr hat jüngst deutlich zugenommen, denn der Verfassungsschutz hat einen neuen „Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ definiert. Wie das zu verstehen ist, kann hier beim Bundesamt nachgelesen werden. Ein wichtiges Detail daraus (Stand 23.11.2024):

Mit Beginn der Coronapandemie und der Durchsetzung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zu ihrer Bekämpfung kam es in Deutschland zu einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte und legitimen Protestaktionen.

In einigen Fällen gingen öffentlich geäußerte Meinungen oder Aktionen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und überschritten auf diese Weise die Grenze zu tatsächlichen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Das BfV hat daher den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Die diesem Phänomenbereich zugeordneten Akteure zielen darauf ab, das Vertrauen in das staatliche System zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Dies versuchen sie zu erreichen, indem sie unter anderem

  • demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates verächtlich machen,
  • staatlichen Institutionen und ihren Vertretern die Legitimität absprechen,
  • zum Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen aufrufen,
  • staatliche oder öffentliche Institutionen (zum Beispiel der Gesundheitsfürsorge) mittels Sachbeschädigungen sabotieren oder
  • zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung aufrufen.

Diese Verhaltensweisen stehen im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratie- oder dem Rechtsstaatsprinzip

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Da wäre zunächst noch ein Begriff zu klären:

Was ist Legitimität? 

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/legitim

Die Legitimität von Entscheidungen bezieht sich darauf, inwieweit eine Entscheidung im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Rechtsnormen und -prinzipien steht. Eine legitime Entscheidung ist nicht nur formal rechtmäßig, sondern berücksichtigt auch ethische und politische Aspekte. Legitimität spielt daher eine besondere Rolle bei Entscheidungen, die von staatlichen Organen, Verwaltungsbehörden oder Gerichten getroffen werden. Eine legitime Entscheidung sollte transparent, nachvollziehbar und gerecht sein und den Grundrechten, demokratischen Prinzipien und der Rechtsstaatlichkeit entsprechen.

Die nun folgende Untersuchung in Bezug auf Legitimität einer staatlichen Institution soll am Beispiel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bzw. der entsprechenden Länderorganisationen erfolgen. Die Fragestellung lautet also:

Ist bzw. handelt das Bundesministerium für Bildung und Forschung legitim?  https://www.bmbf.de/

Es gibt mindestens drei Gründe, welche starke Zweifel an der Legitimität dieses Ministeriums und aller nachgeordneten Institutionen aufkommen lassen:

Grund 1 Unvereinbarkeiten im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt

Art 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Wenn man nun Artikel 2 mit Artikel 7 desselben(!) Grundgesetzes in Beziehung setzt, dann ergibt sich daraus, dass Art. 7 eine klare Verletzung von Art. 2 darstellt. Wir erkennen also eine erschreckende Widersprüchlichkeit innerhalb unseres eigenen Grundgesetzes.

Nun könnte man natürlich meinen, dass „Aufsicht des Staates“ erstmal nichts Schlechtes ist. Allerdings gilt hier, wie für alle Artikel des Grundgesetzes: „Die Details regeln die Gesetze“. In diesem Sinne sei beispielhaft das bayrische Schulgesetz herangezogen (Stand 23.11.2024):

Bayerische Gesetz über der Erziehungs- und Unterrichtswesen

Art. 45 Lehrpläne, Stundentafeln, Richtlinien und Bildungsstandards 

(1) 1Grundlage für Unterricht und Erziehung bilden die Lehrpläne, die Stundentafel, in der Art und Umfang des Unterrichtsangebots einer Schulart festgelegt ist, und sonstige Richtlinien. 2Lehrpläne, Stundentafeln und Richtlinien richten sich nach den besonderen Bildungszielen und Aufgaben der jeweiligen Schulart; sie haben die Vermittlung von Wissen und Können und die erzieherische Aufgabe der Schule zu berücksichtigen. 3Wissen und Können beziehen sich auch auf Standards, die in länderübergreifenden Verfahren mit Zustimmung des Staatsministeriums festgelegt werden.

Art. 118 Schulzwang 

(1) Wer ohne berechtigten Grund dem Unterricht oder einer verbindlichen Schulveranstaltung fernbleibt, obwohl er der Schulpflicht unterliegt, kann auf Antrag der Schule von der Kreisverwaltungsbehörde durch ihre Beauftragten zwangsweise der Schule zugeführt werden.

Fazit 1: Ein Recht auf freie Entfaltung (GG Art. 2) ist nicht gegeben!

Grund 2 Die Schulgesetze stammen aus undemokratischen, diktatorischen Zeiten

Dass der Staat sich eine schulische Anwesenheitspflicht und Lehrplanvorgabe anmaßt und die Bürger dies einfach so hinnehmen, liegt wohl daran, dass „wir es nicht anders kennen“. Das ist verständlich, denn diese staatliche Übergriffigkeit begann bereits vor etwa 250 Jahren mit der Industrialisierung. Damals hat die aufkommende Industrie den Staat veranlasst, die Ausbildung für die vielen neuen Jobs zu übernehmen. Seit diesen diktatorischen Zeiten hat sich, mit Ausnahme der jeweils zugrundeliegenden Ideologie, nichts geändert. Ein Beispiel: Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich

Fazit 2: Unsere Schulgesetzgebung wurde von früheren Diktaturen übernommen! 

Grund 3 Die Schulgesetze entsprechen der Sklavenhaltung

Man beachte besonders diesen Satz im bayrischen Schulgesetz: Wissen und Können beziehen sich auch auf Standards, die in länderübergreifenden Verfahren mit Zustimmung des Staatsministeriums festgelegt werden.

Eine Gleichschaltung bzw. industrie- und staatskonforme Normierung all unserer Kinder durch den Staat entspricht einer modernen Sklavenhaltung. Sie ist so perfekt orchestriert, dass die Sklaven gerne gehorsam sind und Dankbarkeit gegenüber dem „sorgenden Vater Staat“ empfinden. Das Ergebnis ist: „Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit“ (Marie von Ebner-Eschenbach, 1830 – 1916).

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt nicht nur gegen ihr eigenes Grundgesetz (Art. 2), sondern auch gegen ein grundlegendes Menschenrecht:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 

Artikel 4:

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Fazit 3: Staat und Industrie versklaven unsere Kinder durch Erziehungs- und Ausbildungszwang! 

Summa Summarum

Die hier am Beispiel der Schulgesetzgebung dargestellten Fakten lassen den Schluss zu, dass hier eine demokratische Legitimierung der entsprechenden staatlichen Institutionen und ihrer Vertreter wohl nicht vorliegen kann. Genaugenommen handelt es sich dabei um eine – aus diktatorischen Systemen übernommene – Delegitimierung der eigenen Bürger.

Es ist somit längst an der Zeit, alle staatlichen Institutionen auf ihren Nutzen für unsere individuelle, freie, seelische und geistige Entwicklung und unser friedliches Zusammenleben hin neu zu denken. Es wäre keine Überraschung, wenn dabei das eine oder andere Gesetz und das eine oder andere Ministerium überflüssig würde.

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